Seit 01. April 2009 ist Teil M der EU-Verordnung 2042/2003 für Luftfahrzeuge im nichtgewerblichen Verkehr in Kraft getreten. Er regelt die „Führung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit“ von luftfahrttechnischen Komponenten und Luftfahrzeugen als auch die Genehmigung von Organisationen, die mit dieser Aufgabe betraut sind.
Eigentümer oder Betreiber eines Luftfahrzeuges haben Sie zur Wahrnehmung und Umsetzung dieser EU-Verordnung mehrere Möglichkeiten:
Unsere Dienstleistung umfasst dabei:
Es handelt sich dabei um ein umfangreiches und komplexes Aufgabengebiet, das von den meisten Kunden aus zeitlichen Gründen kaum selbstständig und zur Zufriedenstellung der Behörde durchgeführt werden kann.
Dass unser Service nicht kostenlos sein kann ist verständlich. Ihr Vorteil besteht jedoch darin, dass Sie die Planung, Verfolgung von behördlichen und herstellerbezogenen Anweisungen und die damit verbundene Durchführung an uns delegieren ohne dass Ihre Interessen beeinträchtigt werden.
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Für eine Anmeldung zu unserem CAMO+ Service und weitere Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Fachpersonal +49 (0)821 7003 - 226 oder - 172 oder schreiben uns eine E-Mail.